ESG - Environment, Social & Governance

Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

Nach Art. 4 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ist die Immutable Insight Capital Management GmbH in ihrer Eigenschaft als Verwalterin alternativer Investmentfonds verpflichtet Angaben zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, (sog. „Principal Adverse Impacts“) zu machen.

Eine Berücksichtigung der PAI ist maßgeblich von der Verfügbarkeit relevanter Informationen am Markt abhängig. Es besteht die Möglichkeit, dass erforderliche Daten nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Immutable Insight Capital Management GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit investiert, in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität verfügbar sind. Eine Messung und Ausweisung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren setzt zudem voraus, dass ein entsprechender interner Prozess nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben implementiert wird. Aufgrund der insofern zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Rechtssetzungsverfahren bestehen in der Folge noch eine Vielzahl ungeklärter Detailfragen im Hinblick auf die konkreten Anforderungen an die Messung und Ausweisung der PAI. Die Immutable Insight Capital Management GmbH berücksichtigt daher zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und wird zunächst die weitere rechtliche Entwicklung abwarten. Entsprechende Prozesse werden insofern erst zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden.

Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik (Art. 5 SFDR)

Die Vergütungspolitik der Immutable Insight Capital Management GmbH steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Einklang. Denn die Immutable Insight Capital Management GmbH verfolgt auf Unternehmens- und Produktebene Strategien für ein nachhaltiges Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die jeweils ein breites Spektrum abdecken. So investiert die Immutable Insight Capital Management GmbH vorrangig in digitale Vermögenswerte, beispielsweise Coins und Token, die in die Blockchain-Technologie eingebettet sind. Diese Blockchain-Technologie verbraucht ungeachtet der Diskussionen über ihre Umweltfreundlichkeit bereits heute weniger Energie als der konventionelle Finanzsektor. Zudem verfügt sie über das große Potential, die dringend erforderliche Transformation der Wirtschaft in Richtung CO2-Neutralität deutlich zu beschleunigen und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Blockchain-Technologie ermöglicht zahlreichen Menschen zudem einen einfachen Zugang zu Märkten, an denen sie aufgrund bestehender Barrieren bislang nicht teilnehmen konnten, weshalb dieser Form der Investition auch eine bedeutsame soziale Dimension zukommt. Im Sinne einer guten Unternehmensführung achtet die Immutable Insight Capital Management GmbH stets streng darauf, dass durch ihre Investments kein Blockchain-System gefördert wird, bei dem Anzeichen auf signifikante Geldwäscheaktivitäten hindeuten.

Die Vergütung der Mitarbeiter der Immutable Insight Capital Management GmbH wird aus den Erträgen gezahlt, die unter Berücksichtigung dieser Vorgaben für ein nachhaltiges Handeln erwirtschaftet werden. Die Vergütungspolitik berücksichtigt schon deshalb Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und steht mit deren Einbeziehung im Einklang. Zudem ist das Vergütungssystem der Immutable Insight Capital Management GmbH so ausgestaltet, dass eine Diskriminierung von Mitarbeitern wegen ihres Geschlechts vermieden wird. Damit wird auch bei der Festsetzung der Höhe der Vergütung ein maßgeblicher sozialer Aspekt beachtet.